Spieler/innen unseres Kreisverbandes mit einer gültigen Spielberechtigung und Jugendliche mit einer hierfür erteilten Freigabe | 30.10.2013 (Ende des Tages) | Es wird kein Startgeld erhoben. Die Vereine sind jedoch verpflichtet, für gemeldete Spieler, die am Spieltag nicht erscheinen und nicht teilnehmen (aus welchen Gründen auch immer) ein Strafgeld in Höhe von € 10,00 zu zahlen. Jede/r Spieler/in muss im Besitz einer gültigen Spielberechtigung sein. | Online-Anmeldung |
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