Es
wird kein Startgeld erhoben, die Vereine sind allerdings verpflichtet,
für
gemeldete Spieler, die am Turniertag nicht erscheinen und nicht
teilnehmen
(aus welchen Gründen auch immer) ein Strafgeld in Höhe von
10,00
EUR zu zahlen. Jede/r Spieler/in muss im Besitz einer gültigen
Spielberechtigung
sein.
Für
Unfälle und verlorene Sachen wird vom Veranstalter und Ausrichter
keine
Haftung übernommen. Die Vereine kommen für angerichtete
Schäden
ihrer Mitglieder in voller Höhe auf. Es darf nur in sportgerechter
TT-Kleidung
gespielt werden. Die Turnhalle darf nur in Turnschuhen mit
heller
Sohle betreten werden. Frischkleben ist in allen Räumen der
Sporthalle
untersagt. Auf den Verzehr von alkoholischen Getränken vor
und
während der Teilnahme am Wettbewerb bittet die Turnierleitung zu
verzichten. Änderungen bleiben vorbehalten. |